Wollen Sie Abacus nutzen, sich aber nicht um Hard- und Software kümmern?
Software aus der Cloud, mit Hosting durch fidevision, ist die Lösung.
Mit dem aktuellsten Release 2021 der Abacus Business Software erhalten unsere Kunden wie jedes Jahr eine Software,
die laufend funktional erweitert ist und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die wichtigsten Neuerungen der Abacus Version 2021 finden Sie hier.
Einen tieferen Einblick erhalten Sie an unserer Online-Kundentagung am 12. Mai 2021.
Melden Sie sich noch heute an und lassen Sie sich überraschen.
In einer Konzertreihe mit dem Namen AbaConcerts will Abacus lokalen Künstlern aus unterschiedlichen Musikrichtungen eine Plattform bieten, damit ihre Hoffnungen, ihre Kunst und ihre Musik weiterleben können.
Machen Sie sich einen gemütlichen Abend und starten Sie das kostenlose Konzert unter www.abaconcerts.ch.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass einige Kantone Ihre Tarifcodes nachträglich geändert haben.
Abacus stellt deshalb einen neuen Download zur Verfügung.
Wie Sie die neuen Quellensteuertarife in Ihrer Abacus-Lohnbuchhaltung einlesen, können Sie dieser Anleitung entnehmen.
Die Kinderzulagen- und Quellensteuertarife für das Jahr 2021 stehen im TXT-/ZIP-Format zum Download bereit.
Wie Sie die neuen Tabellen einlesen können, entnehmen Sie unserem Leitfaden zur Lohndatenänderungen auf den Seiten 7 + 8
Unser Leitfaden zu den Lohndatenänderungen 2021 hilft Ihnen, sämtliche Anpassungen in Ihrem Abacus Lohnprogramm per 1.1.2021 vorzunehmen.
Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass die Firma SwissSign den Service für die SuisseID 3.0 per 30. September 2020 einstellen wird. Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass der Login über die SuisseID 3.0 nach dem 30. September 2020 nicht mehr möglich ist.
Am Montag den 31.08.2020 gab es Störungen beim Login mit der SuisseID. Die Firma SwissSign konnte das Problem nun lösen und der Login über SuisseID läuft grundsätzlich wieder. Aktuell kann es jedoch zu einzelnen Unterbrüchen und Verzögerungen kommen. Die SwissSign ist mit Hochdruck daran, diese Störungen zu beheben.
Die QR-Rechnung ist seit einigen Wochen auf dem Markt und stellt unsere Kundinnen und Kunden, sowie auch uns vor Herausforderungen. Deshalb beantworten wir mit diesem Newsbeitrag die aktuell häufig gestellten Fragen und Problemstellungen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Die Bundesregierung Deutschland senkt im Rahmen des Covid-19 Konjunkturpakets die Umsatzsteuer. Um die Kaufkraft zu stärken und den Konsum anzukurbeln, wird in Deutschland vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der Steuersatz von 19% auf 16% respektive von 7% auf 5% gesenkt. Was müssen export-orientierte Schweizer Firmen dazu wissen?
Um Arbeitsplätze erhalten zu können, beantragen viele Betriebe Kurzarbeit beim Kanton.
Näheres zu Kurzarbeiten erfahren Sie hier.
Abacus kann die Kurzarbeit im Lohnprogramm abbilden.
Für genauere Informationen sowie für Abklärungen zur Umsetzung, kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihren Projektleiter.
Am 1. Juli 2020 treten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.
Mit der Abacus Lohnbuchhaltung, Version 2020 auf SP1 wird eine Exportfunktion für eine Excel-Datenliste für das „Logib“ ausgegeben. Für die Analyse kann das Tool «Logib», das vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt wird, verwendet werden.
Ausserordentliche Umstände erfordern ausserordentliches Handeln.
Die fidevision-Belegschaft arbeitet von zuhause aus und leistet so einen Beitrag gegen
die Verbreitung des Virus.
Die gute Nachricht: Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.
Derzeit geht die Weiterentwicklung der Abacus Business-Software nicht kontinuierlich
voran. Vielmehr setzt sie eher zu einem Quantensprung an.
Die wichtigsten Neuerungen der Abacus Version 2020 finden Sie hier.
Unternehmen müssen ab dem 30. Juni 2020 den Zahlungsprozess mit der QR-Rechnung abwickeln können.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
In der Schweiz wird nächstes Jahr flächendeckend der neue QR-IBAN-Zahlungscode als Ersatz für den Einzahlungsschein eingeführt. Mit der Version 2017 und älter wird es nicht mehr möglich sein, mit QR-Code versehene Belege, die ab Juli 2020 gedruckt werden können, zu bezahlen. Dadurch ist beispielsweise ein Zugriff via Webabos auf Abacus unmöglich. Auch Tools wie AbaCliK funktionieren nicht, da sie sich nicht mehr authentifizieren können.
Die Kinderzulagen- und Quellensteuertarife für das Jahr 2020 stehen im TXT-/ZIP-Format zum Download bereit.
Wie Sie die neuen Tabellen einlesen können, entnehmen Sie unserem Leitfaden zur Lohndatenänderungen auf den Seiten 7 + 8
Am 01.01.2020 werden die AHV- und ALV-Abzüge erhöht. Beachten Sie ebenfalls die bevorstehenden Änderungen bezüglich ELM 5.0 sowie der Quellensteuer.
Unser Leitfaden zur Lohndatenänderung 2020 hilft Ihnen, sämtliche Anpassungen in Ihrem Abacus Lohnprogramm per 1.1.2020 vorzunehmen.