Lohnausweis-Deklaration Anteil Aussendienst (FABI)

Lohnausweis-Deklaration Anteil Aussendienst (FABI)

Ab der Steuerperiode 2016 können Arbeitnehmer bei der direkten Bundessteuer für den Arbeitsweg nur noch maximal 3’000 Franken pro Jahr in Abzug bringen. Diese Beschränkung des Fahrkostenabzugs hat auch Auswirkungen auf die Deklaration im Lohnausweis. Arbeitgeber haben bei Mitarbeitenden, die über ein Geschäftsfahrzeug verfügen, neu den prozentmässigen Anteil Aussendienst zu bescheinigen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der effektive Anteil im Aussendienst ausgewiesen oder man bescheinigt eine Pauschale gemäss Berufsgruppenliste.

 

Weitere Informationen in der Mitteilung-002-D-2016-d vom 15. Juli 2016 der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/allgemein/steuerinformationen/dienstleistungen/mitteilungen.html

 

Was bedeutet das für Abacus Lohnbuchhaltung?
Wir empfehlen Kunden, welche von dieser Änderung betroffen sind, zwei neue Lohnausweis Bemerkungen zu erfassen.

„Anteil Aussendienst XX % effektiv“
„Anteil Aussendienst XX % pauschal nach Funktions-/Berufsgruppenliste“

 

Ab der Version 2017 werden beim Neueröffnen eines Mandanten diese Bemerkungen im Standard angelegt. Der Prozentwert für den Anteil Aussendienst kann als Lohnwert im Personalstamm erfasst werden, welchen man in der Lohnausweisbemerkung als Parameter hinzufügt. So ist es möglich, für alle Mitarbeitenden den individuellen Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren.